EMCS ist relevant für (fast) alle Waren, auf die Verbrauchsteuern anfallen.
Zigaretten, Zigarren, Tabak, Bier, Schnaps, Schaumwein, Mineralöl, Energie und und und
Die EU-Kommission schreibt es folgendermaßen: „EMCS gilt im Prinzip für alle Sektoren der Verbrauchsteuer (Alkohol und alkoholische Getränke, Tabakwaren, Energieerzeugnisse) und für alle betroffenen Wirtschaftsbeteiligten, die im Rahmen von Steueraussetzungen operieren. Verfahren unter Steueraussetzung werden für verbrauchsteuerpflichtige Waren angewendet, für die noch keine Steuern gezahlt wurden.“ (Quelle: Website der EU-Kommission)
Die Besonderheit: Wein.
Wein zählt innerhalb der EG-Mitgliedstaaten zu den harmonisierten Verbrauchsteuern, was bedeutet, dass die Handhabung einheitlich unter geregelten Voraussetzungen stattfindet. Nichts desto trotz wird in Deutschland keine Verbrauchsteuer – beziehungsweise eine Verbrauchsteuer in Höhe von € 0 pro Hektoliter – auf Wein erhoben. Dies führt dazu, dass Wein innerhalb des deutschen Steuergebiets ohne weiteres Verwaltungsverfahren (begleitendes Verwaltungsdokument oder EMCS) und in unbegrenzter Menge befördert werden kann. Sobald Wein jedoch in den innergemeinschaftlich gewerblichen Verkehr gebracht wird, d.h. die Beförderung mehrere EG-Mitgliedstaaten einbezieht, muss das Verfahren von einem bVD begleitet beziehungsweise in Zukunft mittels EMCS eröffnet und beendet werden.
Die Ausnahmen: Kaffee und Alkopops.
Von EMCS betroffen sind also Brauereien, Spirituosenhändler, Tabakerzeuger, Mineralölhersteller, aber zum Beispiel auch alle Firmen in der Nahrungsmittel- oder Pharmaindustrie, die Alkohol zur Herstellung ihrer Produkte verwenden – und natürlich alle, die mit solchen Waren handeln. Nicht betroffen sind in Deutschland lediglich Kaffee und Alkopops, für die die Branntweinsteuer schon entrichtet wurde. Diese Warengruppen fallen vorerst nicht unter die Pflicht, mittels EMCS befördert und kontrolliert zu werden.AEB und AOB schaffen EMCS-Klarheit.
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Waren und Prozesse in Zukunft unter das EMCS-Verfahren fallen, fragen Sie die Experten bei AOB.Steuerlager, registrierte Empfänger und Versender: Erfahren Sie mehr zu diesen Rechtsbegriffen....
